Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Veröffentlichung: Oktober, 2021


Das Landesarbeitsgericht München hat am 26.8.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.
 
Der Arbeitgeber durfte unter Wahrung billigen Ermessens den Arbeitsort durch Weisung neu bestimmen. Der Arbeitsort war weder im Arbeitsvertrag noch kraft späterer ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung auf die Wohnung des Arbeitnehmers festgelegt.
Neue Möglichkeiten für Personengesellschaften

Mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts werden sich unter anderem Grundlagen für neu zu gründende und bereits bestehende Personengesellschaften ändern. Der Deutsche Bundestag hat am 24.6.2021 einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt, der zur Gänze zum 1.1.2024 in Kraft tritt.

Vor allem sieht das Gesetz eine Erneuerung der Rechte von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) vor. So wird mit der Einführung eines sog. Gesellschaftsregisters die Transparenz erhöht und insbesondere die Vertretung einer GbR ersichtlicher. Das neue Register soll dazu Angaben zum Gesellschafterbestand und zu den Vertragsverhältnissen beinhalten. Allerdings ist eine Eintragung generell nicht verpflichtend. Sie ist nur dann erforderlich, wenn die GbR als Berechtigte z. B. in das Grundbuch, die Gesellschafterliste oder das Aktienregister eingetragen werden soll. Freiberuflern bietet das neue Gesetz zukünftig die Möglichkeit, sich in den Rechtsformen der Personengesellschaften, insbesondere der GmbH & Co. KG, zu etablieren.

Das neue Gesetz eröffnet außerdem die Beschlussanfechtung für Personenhandelsgesellschaften, wie sie etwa bei Aktiengesellschaften üblich ist. Beschlüsse, die mit schwerwiegenden Mängeln behaftet sind, können damit als nichtig gelten. Ferner können Beschlüsse, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, durch erfolgreich erhobene Anfechtungsklagen beseitigt werden. Kommanditisten von Personengesellschaften erhalten mit der Gesetzesreform ein Auskunftsrecht über Gesellschaftsangelegenheiten, wenn diese der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte der Kommanditisten dienen. Zudem können in einer Gesellschaftsversammlung die Rechte einer GmbH & Co. KG, die in Form einer Einheitsgesellschaft geführt wird, von den Kommanditisten wahrgenommen werden. Bei möglichen Interessenkonflikten, sollen die Stimmverbote zur Anwendung kommen, die vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung etabliert sind.

Anmerkung: Nachdem die Änderungen den Rahmen dieses Informationsschreibens sprengen würden, empfehlen wir, sich im Bedarfsfall gezielt beraten zu lassen.

Kennzeichnung von Instagram-Beiträgen als Werbung

Der Bundesgerichtshof hat am 9.9.2021 entschieden, dass Influencer, die mittels eines sozialen Mediums wie Instagram Waren vertreiben, Dienstleistungen anbieten oder das eigene Image vermarkten, ein Unternehmen betreiben. Die Veröffentlichung von Beiträgen dieser Influencer in dem sozialen Medium ist geeignet, ihre Bekanntheit und ihren Werbewert zu steigern und da-mit ihr eigenes Unternehmen zu fördern
.
Eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens stellt die Veröffentlichung eines Beitrags allerdings nur dar, wenn dieser Beitrag nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist, etwa weil er ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, das die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt.

Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit „Tap Tags“ versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus. Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor.

Angabe der Zinssätze für Dispokredite müssen hervorgehoben werden

In 2 Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 29.6.2021 klargestellt, dass Banken ihre Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben müssen. Gelten differenzierte Zinssätze für verschiedene Kundengruppen darf die Angabe nicht mit „Aktuell bis zu 10,90 % p.a. Zinsen“ erfolgen. Nach den gesetzlichen Regelungen ist der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet wird, klar, eindeutig und in auffallender Weise anzugeben.

So hoben sich in beiden Fällen die Angaben zu den Dispozinssätzen nicht von den übrigen Angaben im Preisverzeichnis und im Preisaushang ab. In einen Fall gab die Bank auf ihrer Internetseite den Zinssatz für Dispokredite für Nutzer eines AktivKontos mit „bis zu 10,90 % p.a.“ an und führte in Klammern gesetzt auf, dass sich der Zinssatz nach Dauer und Umfang der Kundenbeziehung richtet. Damit war die Höhe des Zinssatzes bei Kontoüberziehung für den Bankkunden nicht klar erkennbar. Aus dem online abrufbaren Preisaushang ging eine Zinsspanne von 7,90 bis 10,90 Prozent hervor. Die Angabe erfolgte allerdings nicht in auffallender Weise.

Dispozinssätze müssen deutlich gegenüber den anderen Angaben zum Girokonto hervorgehoben sein, betonten die BGH-Richter. Nur dann werden Kunden in auffallender Weise über die Kosten der Kontoüberziehung informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kündigung eines Prämiensparvertrages nach Erreichen der
höchsten Prämienstufe


In einem vom Oberlandesgericht Celle (OLG) am 3.6.2020 entschiedenen Fall hatte ein Bankkunde mit einer Sparkasse im Jahr 1994 einen sog. Prämiensparvertrag abgeschlossen. Die monatlichen Raten betrugen ab dem 15.3.1995 200 DM und später 102,26 €. Das Guthaben sollte von der Sparkasse mit „dem jeweils gültigen Zinssatz, z. Zt. 3 %,“ verzinst werden. Ferner ver-pflichtete sich die Sparkasse in dem Vertrag, ab dem 3. Sparjahr eine Prämie von 3 % zu zahlen, die sich jährlich erhöhen und ab dem 15. Sparjahr 50 % betragen sollte. Anfang 2020 kündigte die Bank den Vertrag zum 30.4.2020. Der Sparer sah diese Kündigung als unwirksam an.

Die Richter des OLG entschieden dazu: Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich.

Ein sachgerechter Grund für die Kündigung kann insbesondere in einem veränderten Zinsumfeld zu sehen sein. Die seit dem Erreichen der maximalen Sparprämie verstrichene Zeit (hier: ca. 10 Jahre) rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme einer Verwirkung noch eines Rechtsmissbrauchs.

Freistellung des Arbeitnehmers nach ordentlicher Kündigung

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung. Dieser verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur dazu, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, sondern auch dazu, das ideelle Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers durch tatsächliche Beschäftigung zu befriedigen.

Eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Beschäftigungsanspruch muss nur dann zurücktreten, wenn überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Das kann etwa der Fall sein beim Wegfall der Vertrauensgrundlage, bei Auftragsmangel oder bei einem demnächst zur Konkurrenz abwandernden Arbeitnehmer aus Gründen der Wahrung von Berufsgeheimnissen.

Andererseits kann sich auf Seiten des Arbeitnehmers das allgemeine ideelle Beschäftigungsinteresse im Einzelfall noch durch besondere Interessen ideeller und materieller Art, etwa Geltung in der Berufswelt, Ausbildung, Erhaltung von Fachkenntnissen usw., verstärken. Somit kann ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres nach einer ordentlichen Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt werden.

Mietkaution – keine Verrechnung mit Miete

Ein bestehendes Mietverhältnis kann vom Vermieter und vom Mieter gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Miete plus der vereinbarten Nebenkosten bis zum Ende des Mietverhältnisses besteht. Eine Verrechnung mit einer gezahlten Kaution ist nicht erlaubt, da diese dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis dient. Wird also die Mietzahlung eingestellt, gerät der Mieter in Verzug.

Eine eventuelle Doppelbelastung z. B. wegen des Einzugs in eine neue Wohnung bevor das alte Mietverhältnis beendet ist, spielt dabei keine Rolle. Überschüsse, die sich u. U. aus der Abrechnung bei den Nebenkosten ergeben, werden dem Mieter erstattet.

Beendigung des Mietverhältnisses bei Versterben des Mieters

Mit dem Tod eines Mieters endet nicht automatisch das Mietverhältnis. Sofern der Mieter allein wohnte, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. In der Praxis gibt es aber natürlich auch Fälle, in denen die Erben unbekannt sind und sich für den Vermieter die Frage stellt, wem er die Kündigung des Mietvertrags aussprechen kann. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Beschluss v. 13.4.2021 dazu klargestellt, dass in einem solchen Fall beim Nachlass­gericht eine Nachlass­pflegschaft zu diesem Zweck beantragt werden kann. Für die Durchsetzung seiner Rechte ist der Vermieter auf eine solche Nachlasspflegschaft angewiesen, wenn er die Wohnung kündigen und räumen lassen will.

Unfall bei Ausritt

Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof für einen Ausritt ein Pony gemietet. Das Mädchen stieg auf, die Mutter führte das Tier in ein nahegelegenes Waldstück. Zwei andere Kinder ritten mit ihren Pferden voraus. Als die beiden Kinder schneller weiterritten, riss sich das Pony los und stürmte hinterher. Das Mädchen fiel herab, erlitt innere Verletzungen und musste im Krankenhaus einmal reanimiert werden. Vom Betreiber des Ponyhofs verlangte die Mutter 10.000 € Schmerzensgeld.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Halter eines Tieres grundsätzlich für den Schaden, den das Tier verursacht. Weiterhin ist im BGB aber auch geregelt, dass derjenige haftet, der die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernommen hat – wie hier die Mutter des Kindes. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der sog. „Tieraufseher“ entlasten kann.

So lag hier der Fall: Die Mutter hatte zwar die Aufsichtspflicht über das Pony übernommen, als sie es vom Hof in das Waldstück führte. Sie durfte aber davon ausgehen, dass ein Pony, das zum Ausreiten vermietet wird, eine gewisse Routine bei Ausritten hat und im Gelände nicht nervös wird oder besonders gesichert werden muss. Die Mutter hatte keine Möglichkeit, das Tier zu stoppen oder ihre Tochter rechtzeitig vom Sattel zu heben. Daher trifft sie keine Mitschuld, sodass der Betreiber des Ponyhofs für den Unfall voll haftet. Das Schmerzensgeld von 10.000 € war gerechtfertigt.

Anspruch auf Betreuungsplatz im Kindergarten

Aus den Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches ergibt sich, dass ein Kind, welches das 3. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung in einem Umfang von mindestens 6 Stunden werktäglich hat. Eine halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens 4 Stunden ist demnach nicht ausreichend, um den bundesrechtlich begründeten Anspruch zu erfüllen.

Welche Entfernung zwischen Wohnort und Kindertagesstätte zumutbar ist, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ab. Eine längere Entfernung als 30 Minuten pro Weg ist grundsätzlich unzumutbar.

Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz

Der Bundesrat hat am 10.9.2021 dem Ganztagsförderungsgesetz zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter zugestimmt. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der 5. Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen.

Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens 8 Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

 

Infobrief Oktober 2021 als PDF zum Download!

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