Unsere Steuerberater vertreten die Interessen unserer Mandanten an zwei verschiedenen Standorten im Allgäu: Kempten und Memmingen. Dabei liegt unser Augenmerk auf die Ausgestaltung einer individuellen Lösung durch das offene und freundliche Gespräch mit dem Mandanten.
Das Tätigkeitsfeld der Steuerberatung Tronsberg.Wild erstreckt sich auf eine Vielzahl von Aufgaben für verschiedene Unternehmensgrößen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der klassischen Steuerberatung mit Lohnbuchhaltung und Abschluss und der damit verbundenen Unternehmensberatung und nehmen Sie den Mehrwert einer individuellen und speziell ausgearbeiteten Lösung für Ihre steuerlichen Fragestellungen in Anspruch.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmer, Freiberufler und Selbständige unterschiedlicher Unternehmenszweige und Rechtsformen sowie Privatpersonen.
Das Tätigkeitsfeld der Steuerberatung Tronsberg.Wild erstreckt sich auf eine Vielzahl von Aufgaben für verschiedene Unternehmensgrößen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der klassischen Steuerberatung mit Lohnbuchhaltung und Abschluss und der damit verbundenen Unternehmensberatung und nehmen Sie den Mehrwert einer individuellen und speziell ausgearbeiteten Lösung für Ihre steuerlichen Fragestellungen in Anspruch.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmer, Freiberufler und Selbständige unterschiedlicher Unternehmenszweige und Rechtsformen sowie Privatpersonen.
Unsere besonderen Fachkenntnisse erstrecken sich zudem über die Beratung und Abwicklung zu Fragestellungen der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionszusagen, dem internationalen Steuerrecht bis zur steuerlichen Beratung für den Bereich erneuerbare Energien.
Als unser/e Mandant/in genießen Sie bei Tronsberg.Wild einen umfangreichen Service und alle Vorteile einer im Einzelnen sorgfältig abgestimmten Beratung.
Unsere beständig wachsende Erfahrung in Steuerberatung gibt uns die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten qualifiziert und effektiv zu analysieren und mit Ihnen gemeinsam den weiteren Weg zur Erweiterung der steuerlichen Lösung zu besprechen.
Das Team unserer Steuerberaterpartnerschaft freut sich auf Sie!
Als unser/e Mandant/in genießen Sie bei Tronsberg.Wild einen umfangreichen Service und alle Vorteile einer im Einzelnen sorgfältig abgestimmten Beratung.
Unsere beständig wachsende Erfahrung in Steuerberatung gibt uns die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten qualifiziert und effektiv zu analysieren und mit Ihnen gemeinsam den weiteren Weg zur Erweiterung der steuerlichen Lösung zu besprechen.
Das Team unserer Steuerberaterpartnerschaft freut sich auf Sie!


Beratung von Unternehmen


Beratung von Privatperson


Gestaltungsberatung Unternehmen/Privat


Fachkenntnisse/ Spezialisierungen
Unsere Steuerberaterpartnerschaft vertritt die Interessen unserer Mandanten an drei verschiedenen Standorten im Allgäu: Kempten, Memmingen und Krumbach. Dabei liegt unser Augenmerk auf die Ausgestaltung einer individuellen Lösung durch das offene und freundliche Gespräch mit dem Mandanten.
Neuigkeiten
Aktuelle Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Aktuelle Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
Veröffentlichung: April, 2025Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Veranlagungsjahr der Einzahlung in die Rücklage als Werbungskosten abzugsfähig sind oder erst, wenn die WEG-Verwaltung Ausgaben aus der Rücklage für erfolgte Erhaltungsmaßnahmen tätigt. Das Finanzamt und das erstinstanzliche Finanzgericht (FG) vertreten letztere Auffassung.

Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Veröffentlichung: April, 2025Mehrfache Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers pro Jahr können eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn auch weiterhin mit häufigen Erkrankungen zu rechnen ist (negative Gesundheitsprognose). Zusätzlich muss die Arbeitsunfähigkeit zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen und eine Interessenabwägung ergeben, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Standorte