
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Veröffentlichung: April, 2025Mehrfache Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers pro Jahr können eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn auch weiterhin mit häufigen Erkrankungen zu rechnen ist (negative Gesundheitsprognose). Zusätzlich muss die Arbeitsunfähigkeit zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen und eine Interessenabwägung ergeben, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument
Veröffentlichung: März, 2025Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.

Bindungsdauer eines Arbeitnehmers bei Finanzierung einer Fortbildung durch den Arbeitgeber
Veröffentlichung: Februar, 2025Eine Freistellung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in Höhe von 50 Tagen im Zusammenhang mit einer Fortbildungsmaßnahme rechtfertigt nicht die Vereinbarung einer Bindungsdauer von 5 Jahren. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe trägt (hier ca. 14.000 €).

Inflationsausgleichsprämie – Belohnung von Betriebstreue
Veröffentlichung: Januar, 2025Der Arbeitgeber darf mit einer Inflationsausgleichsprämie auch das Ziel verfolgen, zukünftige Betriebstreue zu belohnen. Es ist daher sachlich begründet, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für mindestens drei Monate nach Auszahlung der Prämie als Voraussetzung festzulegen, um dieses Ziel zu erreichen.

Fristlose Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Veröffentlichung: Dezember, 2024Der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (AU) wird in der Regel durch die Vorlage einer ärztlichen AU-Bescheinigung geführt. Die ordnungsgemäß ausgestellte AU-Bescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Kein Anspruch auf Abfindung nach Sozialplan
Veröffentlichung: November, 2024In einem vom Landesarbeitsgericht Saarland entschiedenen Fall war eine Krankenschwester seit 1986 im evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken tätig, das zum 31.3.2023 geschlossen wurde. In der 1. Instanz wandte sich die Schwester noch gegen ihre Versetzung in ein anderes Krankenhaus des Betreibers in Neunkirchen und gegen die vom Arbeitgeber vorsorglich für den Fall der Unwirksamkeit der Versetzung ausgesprochene Änderungskündigung mit dem Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Neunkirchen. Gleichzeitig begehrte sie die Zahlung einer Abfindung nach dem Sozialplan, der eine solche für gekündigte Mitarbeiter vorsieht, diejenigen aber ausgenommen hat, die aufgefordert wurden, in einer anderen Einrichtung in Saarbrücken, Neunkirchen oder Schwalbach ohne Änderung ihrer Eingruppierung tätig zu werden.