Für einen Steuerberater gibt es viel zu tun. In unserer Partnerschaft befassen wir uns vor allem mit der persönlichen Betreuung und Beratung der Mandanten. Dabei spielen verschiedene Tätigkeitsbereiche eine Rolle. Zum Teil geht es um die reinen Aufgaben eines Steuerberaters, andererseits führen wir auch andere Arbeiten durch. Im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes gibt es keine exakte Definition der Aufgaben und Leistungsangebote der Steuerberater. Einige Gesetzestexte befassen sich zwar mit bestimmten Auflistungen, doch oft handelt es sich hierbei nur um eine grobe Übersicht der möglichen Tätigkeitsbereiche des Steuerberaters.

Die Partnerschaft Tronsberg.Wild

Unsere Partnerschaft bietet vielen Mandanten eine umfassende, kompetente Unterstützung. Wir sind die Ansprechpartner für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberuflern. Ein Großteil unserer Aufgaben konzentriert sich auf die alltäglichen Vorgänge einer Steuerberatungskanzlei. Diese beziehen sich auf die üblichen Themen der Steueroptimierung, auf die gezielten Fragen zum Steuerrecht, auf eine individuelle Gestaltungsberatung der Unternehmer hinsichtlich der steuerlichen Details und viele weitere Bereiche. Selbstverständlich gehört auch die Betreuung bei Betriebsprüfungen zu den wichtigen Aufgaben der Steuerberater. Die vielfältigen Anforderungen der Unternehmensbranchen zeigen teilweise spezifische Charakteristika. Das zeigt erhebliche Einflüsse auf die jeweiligen Berufsgruppen. Mit der umfassenden Betreuung der Mandanten helfen wir nicht nur bestimmten Branchen weiter, sondern unsere Steuerberater arbeiten sich in die verschiedenen Aufgabengebiete ein und sorgen so für eine individuelle Beratung, die sich an den branchenspezifischen Bedürfnissen und der persönlichen Steuersituation orientiert.

Zu unseren Aufgaben und Leistungen gehört in diesem Zusammenhang natürlich eine große Sorgfalt. Ob es sich um Standardfragen aus den aktuellen Regelungen des Steuerrechts handelt oder um individuelle Problemstellungen, unsere Steuerberater streben danach, im Interesse der Mandanten alle steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu klären. Hierbei kann es sich um eine erste Strukturierung des Unternehmens handeln aber auch um die standardmäßige Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Die Beratung von Unternehmen

Zur üblichen Unternehmensberatung bei den Steuerberatern gehören die Lohn- und Gehaltsbuchführung, die Finanzbuchhaltung und die damit einhergehenden Umsatzsteuervoranmeldungen, ggf. in Kombination mit den Zusammenfassenden Meldungen. Des Weiteren sind die Überschussrechnungen und Jahresabschlüsse ein wichtiger Aufgabenbereich. Hinzu kommen die jeweils erforderlichen Steuererklärungen inklusive Anlagen. Bei einer anstehenden Betriebsprüfung kümmern wir uns um eine zielgerichtete Begleitung bzw. Unterstützung. Außerdem bieten wir unsere Hilfe bei Existenzgründungen, Liquiditätsplanungen und ähnlichen Themen an.

Das Thema Mindestlohn hängt mit der individuellen Unternehmensberatung ebenfalls zusammen. Hier hat es zum Jahresanfang 2017 eine Anpassung gegeben: Der Mindestlohn ab 01.01.2017 liegt bei 8,84 Euro (brutto) pro Zeitstunde. Die Verordnung wurde von der Mindestlohnkommission und vom Kabinett vereinbart. Bei der Kommission handelt es sich um jeweils drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, um zwei Wissenschaftler, die das Team beraten, und um einen Vorsitzenden. Die Mindestlohnkommission behält zu jedem Zeitpunkt die Auswirkungen im Blick und legt der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen einen entsprechenden Bericht vor.

Wir helfen unseren Mandanten dabei, die Mindestlohnregelung einzuhalten, und informieren sie selbstverständlich über die Aktualisierungen.

Auch andere Themengebiete fallen in die direkte Unternehmensberatung mit hinein. Die 1-%-Regelung bei gebrauchtem Pkw zeigt auf, wie man auch bei der privaten Nutzung des Dienstwagens seine Steuern reduzieren kann. Das funktioniert durch die pauschale 1-%-Methode. Sie besagt, dass monatlich 1 % vom Listenpreis (Zeitpunkt der Erstzulassung) angesetzt wird, wobei die Fahrten zur Arbeitsstätte mit einkalkuliert werden. Als Alternative dazu kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Das kostet zwar auf den ersten Blick etwas mehr Aufwand, ist eventuell aber die günstigere Variante.

Steuerliche Beratung von privaten Mandanten

Bei der steuerlichen Beratung von Privatpersonen befassen sich die Steuerberater vorrangig mit Einkommenssteuererklärungen sowie mit einer intensiven Betreuung, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommt. Des Weiteren werden spezifische Fragen zu Erbschaftsangelegenheiten oder zu Schenkungssteuern näher erläutert. Das Aufsetzen von entsprechenden Erklärungen gehört ebenfalls zu den steuerberatenden Tätigkeiten. Abhängig von der Lage des Falls arbeiten die Steuerberater teilweise mit spezialisierten Anwälten zusammen.
Die Partnerschaft Tronsberg.Wild berät unterschiedliche Mandanten wie gewerbliche Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

Da innerhalb von branchenspezifischen Segmenten die steuerlichen Anforderungen stark variieren können, konzentrieren wir uns nicht auf einzelne Berufsgruppen, sondern arbeiten uns in jede individuelle Aufgabenstellung und machen uns ein genaues Bild von Ihrer Steuersituation.

Fachlich zeichnet uns aus, dass wir uns Zeit für unsere Mandanten nehmen, gerade wenn sie individuelle Lösungen brauchen um den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Wir helfen Ihnen gerne!

Beratung von Unternehmen


  • Lohn-/ Gehaltsbuchführung
  • Finanzbuchhaltung/ Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Einnahmenüberschussrechnungen/ Jahresabschlüsse
  • Steuererklärungen (EuG, KSt, GewSt, USt)
  • Liquiditätsplanungen
  • Begleitung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Führung von Rechtsbehelfen
  • Finanzgerichtsverfahren

Beratung von Privatpersonen


  • Einkommensteuererklärungen sämtlicher Einkunftsarten 
  • Erb- und Schenkungssteuererklärungen 
  • Unterstützung im Zusammenhang bei Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden

Gestaltungs­beratung Unternehmen / Privat


  • Umwandlungen und Umstrukturierungen sämtlicher Rechtsformen 
  • Gestaltungsberatung im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge und Vermögensnachfolge 
  • Formwechsel 
  • Nachfolgeberatung 
  • Existenzgründung sämtlicher Rechtsformen

Fachkenntnisse/ Spezialisierungen


  • Beratung im Bereich erneuerbare Energien (insbesondere Windkraftanlagen) 
  • Betriebliche Altersvorsorge (insbesondere Pensionszusagen) 
  • Umstrukturierungen 
  • Internationales Steuerrecht (Grenzüberschreitende Sachverhalte, DBAs)